Firmenobst
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns einfach unter:
Tel: 07261-61887
Mail: info@obsthof-krebs.de
§3 Nr. 34 EStG
Aufwendungen für „Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung“ (in diesem Fall: Verhältnisprävention) sind bis zu 500 Euro je Arbeitnehmer/in Kalenderjahr steuer- und sozialabgabenfrei.
§8 Abs. 2 EStG
Die Bereitstellung von Obst am Arbeitsplatz (durch den Arbeitgeber) zählt zu den Sachleistungen gegenüber dem Arbeitnehmer/in, und stellt somit einen geldwerten Vorteil dar (wie bspw. Tankgutscheine etc. ...). Pro Mitarbeiter liegt die steuer- und sozialabgabenfreie Freigrenze bei bis zu 44,00 €/Monat.